Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,759
BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60 (https://dejure.org/1961,759)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1961 - IV C 120.60 (https://dejure.org/1961,759)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1961 - IV C 120.60 (https://dejure.org/1961,759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwartschaft auf eine Werkspension - Verlust einer privatrechtlichen Versorgungsanwartschaft - Anforderungen an einen feststellungsfähigen Vertreibungsschaden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 9.59

    Anspruch eines Vertriebenen auf Ruhegehalt nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60
    Weiterführung der Rechtsprechungim Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 -.

    Der erkennende Senat hatte zunächst zu prüfen, ob er durch die Urteile des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - undvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - gehindert war, alsbald in dieser Sache zu entscheiden.

  • BVerwG, 16.02.1961 - III C 185.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60
    Der erkennende Senat hatte zunächst zu prüfen, ob er durch die Urteile des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - undvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - gehindert war, alsbald in dieser Sache zu entscheiden.
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 251.60

    Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden aus privatrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60
    Da in dem hier zu entscheidenden Falle Tatbestandsmerkmale vorliegen, welche auch nach Ansicht des III. Senats eine Schadensfeststellung rechtfertigen können, war der erkennende Senat auch nicht durch den Vorlagebeschlußvom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 251.60 - daran gehindert, alsbald über die Revision zu entscheiden; denn dem Großen Senat ist die den vorliegenden Fall nicht betreffende Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der Verlust einer privatrechtlichen Versorgungsanwartschaft auch dann ein nach § 3 FG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG und § 17 Abs. 3 FG feststellungsfähiger Vertreibungsschaden sein kann, wenn dafür Bezüge der Bediensteten nicht einbehalten oder laufend Einzahlungen nicht vorgenommen worden sind.
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 106.61

    Rechtsmittel

    Leitsatz wie BVerwG IV C 120.60, Urteil vom 20. Dezember 1961.

    Was die Höhe des festzustellenden Schadens betrifft, wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 120.60 - verwiesen, wonach in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 17 Abs. 3 FG die Schadenshöhe auf zwei Drittel der an eine Ruhegehaltskasse abgeführten Beträge zu beschränken ist.

  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat u.a. in dem Urteil vom 20. Dezember 1961 in der Sache BVerwG IV C 120.60 den Verlust der Pensionsanwartschaft eines Vertriebenen, dessen Bezüge im Hinblick auf seine spätere Versorgung teilweise einbehalten worden waren, als einen feststellungsfähigen Vertreibungsschaden an einem privatrechtlichen geldwerten Anspruch anerkannt, obwohl der Versorgungsfall zur Zeit der Vertreibung noch nicht eingetreten war.
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    Der vorlegende Senat hat u.a. in dem Urteil vom 20. Dezember 1961 in der Sache BVerwG IV C 120.60 den Verlust der Pensionsanwartschaft eines Vertriebenen, dessen Bezüge im Hinblick auf seine spätere Versorgung teilweise einbehalten worden waren, als einen feststellungsfähigen Vertreibungsschaden an einem privatrechtlichen geldwerten Anspruch anerkannt, obwohl der Versorgungsfall zur Zeit der Vertreibung noch nicht eingetreten war.
  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 73.63

    Innehaben eines Anwartschaftsrechts auf Zusatzruhegeld im Zeitpunkt einer

    Zu den "eingezahlten Prämien" im Sinne dieser Vorschrift gehören im vorliegenden Fall nicht nur die vom Kläger selbst eingezahlten Beiträge, sondern auch die von der Stettiner Hafengesellschaft zu seinen Gunsten entrichteten Beträge (Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - und vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 120.60 -).
  • BVerwG, 10.07.1963 - IV C 276.61

    Rechtsmittel

    Der Anspruch auf Schadensfeststellung ist unabhängig davon, ob der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung bereits eingetreten war oder nicht (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV 328.60 - [abgedr. bei Buchholz 427.3, § 12 LAG, Nr. 58] , vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 106.61 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 120.60 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 361.59 -, vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 59.60 - [abgedr. bei Buchholz 427.3, § 12 LAG, unter Nrn. 49, 50, 51, 52]).
  • BVerwG, 10.07.1963 - IV C 2.62

    Verlust des Pensionsanspruchs als Vertreibungsschaden - Verlust einer

    Der Anspruch auf Schadensfeststellung ist unabhängig davon, ob der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung bereits eingetreten war oder nicht (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1961 - BVerwG IV C 328.60 - [abgedruckt bei Buchholz 427.3, § 12 LAG, Nr. 58], vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 106.61 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 120.60 -, vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 361.59 -, vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 59.60 - [abgedruckt bei Buchholz 427.3, § 12 LAG, unter Nrn. 49, 50, 51, 52]).
  • BVerwG, 04.05.1964 - IV B 121.63

    Feststellungsfähiger Vertreibungsschaden auf Grund des Verlustes von privaten

    Die vom Beteiligten über die bereits geklärten hinaus aufgeworfenen Fragen sind entweder bereits durch die Urteile BVerwG IV C 120.60 und BVerwG IV C 328.60 entschieden oder sie ergeben sich aus der gesetzlichen Regelung, so daß es einer weiteren oberstgerichtlichen Klärung der Voraussetzungen, unter denen ein feststellungsfähiger Schaden anzuerkennen ist, nicht mehr bedarf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht